Sicher: den Rechtsstaat bestimmt Verfahrensgerechtigkeit. Entscheidungen müssen ordnungsgemäß zustandegekommen sein, darin liegt ihre Legitimation. Und: die repräsentative Demokratie hat ihre Vorteile gegenüber dem bei jeder Gelegenheit abzufragenden Volkswillen: man unterstellt den Volksvertretern, über den Kirchturm hinwegzusehen und nicht partielle, sondern allgemeine Interessen zu vertreten.
Tun sie das immer? Und hat das Fußvolk tatzsächlich nicht das Recht, gegen ordnugnsgemäß zustandegekommene Entscheidungen zu protestieren?
Mehr davon in der hier mal wieder klugen FAZ.
Und daß der Bürger nach fünfzehn Jahren ordnungsgemäßer Verfahren womöglich schlauer ist als die einst Entscheidenden, schildert auf die ihm eigene präzise und differenzierte Art Dieter Bartetzko, ebenfalls in der FAZ.
Mittwoch, 20. Oktober 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Wir Untertanen.
Reden wir mal nicht über das Versagen der Bundes- und Landesregierungen, einzelner Minister, der Frau Kanzler. Dazu ist im Grunde alles ge...
-
Reden wir mal nicht über das Versagen der Bundes- und Landesregierungen, einzelner Minister, der Frau Kanzler. Dazu ist im Grunde alles ge...
-
Die Kanzlerin hat ihr klimapolitisches Schicksal eng an das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung geknüpft, insbesondere an seinen Grü...
-
Wer ist unterdrückt und müsste dringend befreit werden? Der dressierte Mann. Und das könnte er eigentlich seit 50 Jahren wissen. Wenn man ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen