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Montag, 6. Juni 2011

Recht und Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist ein Zauberwort. Als ich jung war, empfand ich es als ungeheuerlichen Zynismus, dass mein Vater sich strikt weigerte, die Sehnsucht danach zu befriedigen. Gerechtigkeit, verkündete der Richter am Landgericht, gibt es bei mir nicht. Wohl aber ein Urteil nach Recht und Gesetz.
Daraus sprach gewiss die Arroganz des (deutschen) Richters, der seinen Ermessensspielraum kennt. Und zugleich die Demut des Rechtsdieners, der um die vielen Grauzonen weiß, durch die er sich bewegt. Insbesondere die Opfer von Gewalttaten vermögen schwer einzusehen, dass es bei einem Urteil weder um Gerechtigkeit geht noch um Rache oder Sühne gehen darf, sondern um Verfahrensgerechtigkeit, vulgo: das Einhalten der Regeln. Eine davon heißt: im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb gibt es keinen Freispruch zweiter Klasse, wie im Fall Kachelmann behauptet wurde. Dass der Richter glaubte, seine Zweifel an der Unschuld des Angeklagten bei der Urteilsbegründung ein weiteres Mal zur Sprache bringen zu müssen, verdankt sich wohl eher der Medienaufmerksamkeit, die das Tribunal genoss.
Tribunal? Ja. Es fällt auf, dass einigen der Prozessbeteiligten die Regelhaftigkeit des Verfahrens nicht auszureichen schien. Die öffentliche Vorführung des Beschuldigten, wie sie nicht nur im Fall Dominique Strauss-Kahn in den USA üblich sein mag, hat mittlerweile auch in Deutschland ihre Anhänger. Jedenfalls wenn es um Prominente geht, deren tiefen Fall man dem Publikum vorzuführen wünscht, das darauf reagiert wie einst bei mittelalterlichen Exekutionen. Ein öffentliches Schauspiel für die Massen, die schon immer dem Sturz der Mächtigen applaudiert haben.
Hohn und Spott mag man als allzu menschlich verstehen, aber es stiftet keine Rechtsordnung. Ebensowenig das Sendungsbewusstsein der Staatsanwaltschaft oder der Versuch parteilicher Berichterstatterinnen, dem Verfahren einen gesellschaftspolitischen Auftrag zu erteilen.
Tatsächlich haben wir es im Prozess gegen Kachelmann mit einer „dunklen Stunde des Rechtsstaats“ zu tun, allerdings aus anderen Gründen, als die, welche Alice Schwarzer anführt. Die Emma-Frau hält es für einen Vorzug, dass Frauen häufig Recht mit Gerechtigkeit verwechselten, während Männer dabei nur an ein Regelwerk dächten, das ihrer Macht diene. Umgekehrt stimmt die Sache: das Verfahren ist von Anbeginn mit der Verhandlung über moralische Standards überfrachtet worden, obwohl die private Lebensführung von Herrn Kachelmann niemanden etwas angeht. Wahrheitsfindung überdehnt die Aufgabe des Gerichts, das eben nicht die Wahrheit zum Thema hat, sondern lediglich darüber befinden muss, ob vorliegende Beweise zur Verurteilung des Angeklagten ausreichen oder eben nicht.
Ganz sicher aber hatte es nicht die Aufgabe, darüber zu entscheiden, was im Interesse „der“ Frauen ist. „Die“ Frauen im allgemeinen haben es sicher keineswegs als Schlag auch in ihr Gesicht empfunden, dass die Nebenklägerin, das „Opfer“, ernstgenommen wurde – dadurch nämlich, dass man ihre Darstellung dem Zweifel aussetzte. Frauen sind keine willenlosen Opfer, denen man aktives Handeln nicht zutrauen darf. So bitter das im Einzelfall auch ist: Gerichtsverfahren sind nicht dazu da, über gesellschaftliche Rollen zu befinden und allgemeine moralische Standards zu setzen. Ihre Aufgabe ist begrenzt – und das ist auch gut so.
Die medienöffentliche Stimmung aber suggeriert, dass das nicht ausreicht. Als ob wir uns hierzulande mitten im alten Streit zwischen wahrer deutscher Kultur und bloßer oberflächlicher Zivilisation befinden, wie ihn Thomas Mann einst skizziert hat, gelten heutzutage „bloße Regeln“ als ebenso kalt und unmenschlich wie sachliche Argumente oder das Teufelswerk Statistik und Zahlen. Es gilt die gefühlte Wahrheit, nicht aber das, was Sache ist. Dazu passt auf erschreckende Weise, dass eine sachliche Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie heutzutage und hierzulande einer sogenannten Ethikkommission überlassen wird und dass Wissenschaftler allen Ernstes die Demokratie und den Willensentscheid der Bürger suspendieren wollen, sobald es um Zukunftsentscheidungen geht, die ja über deren Horizont gingen.
So samtpfötig kommt ein neuer Totalitarismus daher, in dem Tugendwächter und Wissenseliten ihre Moral und ihr Expertenwissen ausspielen. Da lob ich mir die Demut des rechtsstaatlichen Gedankens, der sich auf Verfahrenstreue beschränkt. Nur das entspricht menschlichem Maß.
DeutschlandRadio, Politisches Feuilleton, 6. Juni 2011

Sonntag, 14. Februar 2010

Hartz IV und die Gerechtigkeit

Der Jubel ist groß: Der Kläger, der Hartz IV für „ein soziales Verbrechen an Millionen von Menschen“ hält, fühlt sich als Sieger, Katja Kipping von der Linken feiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als einen „Festtag für die soziale Teilhabe", andere sprechen von einem „riesigen Schritt für die Gerechtigkeit“, kurz: wir sind dem Paradies ein Stückchen nähergerückt.
Um Himmels willen – um im Bild zu bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Land von Milch und Honig ausgerufen, sondern die realitätsnahe Präzisierung von Bemessungsgrundlagen gefordert. Außerdem ist es ein Organ der Rechtsfindung, keine Versammlung von Erzengeln, die Gerechtigkeit verkünden.
Doch hierzulande pflegt offenbar jeder gleich in die ganz große Posaune zu tröten, wenn er sein Anliegen plausibel machen will. Zeit wär’s, die heiße Luft aus der Debatte herauszulassen und sich ohne Empörungsfanfaren der Lebenswirklichkeit zu nähern.
Besichtigen wir also ein Dilemma. Sozialleistungen sollen Menschen in einer Notlage helfen, es gibt ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum – das ist für jeden Einzelnen und für das Gemeinwesen insgesamt eine vernünftige Sache und friedensstiftend dazu. Dieses Recht hat jedoch seine natürliche Grenze am Vermögen des Staates, es auch durchzusetzen und an der Fähigkeit der Steuerzahler, für die Kosten aufzukommen. Daß die sich damit überstrapaziert fühlen, hat sich herumgesprochen: Wofür noch die Maloche, wenn man sich damit kaum besser steht als mit Staatsknete? Dann erhöhe man doch die Löhne und Gehälter, fordern die Gewerkschaften. Sicher. Damit könnte man Geringverdiener auch gleich beim Sozialamt anmelden.
Doch die Lobbyisten der sozialen Gerechtigkeit unterschätzen den wachsenden Unmut jener gewöhnlich zurückhaltenden Menschen, die man die ganz normalen, durchschnittlichen Steuerzahler nennen könnte. Bei ihnen macht sich das Gefühl breit, daß sie arbeiten und zahlen sollen, damit Parteien und Politiker Verfügungsmasse für jene sozialen Gaben haben, die sich zu Wahlkampfzwecken so gut eignen. Schon jetzt lebt fast jeder zweite Wahlberechtigte von Transfereinkommen, ist also staatsabhängig und damit Objekt der Fürsorge von Politikern, die jede Stimme brauchen. Wo der soziale Gedanke aufhört und die Klientelpolitik beginnt, ist oft kaum noch zu erkennen.
Der mittelprächtig lebende und arbeitende Bürger aber gewinnt das Gefühl, eingekreist zu sein: er glaubt, für alle mitbezahlen zu müssen – für die Steuerflüchtlinge da oben und die ständig fordernden „Faulen in der Hartz-Hängematte“ da unten.
Das ist unfreundlich, denn die wenigsten Hartz-IV-Empfänger tragen ihr bißchen Kohle zum nächsten Schnapsladen, statt für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Von ihnen sieht und hört man jedoch nichts, weil sie nicht medienwirksam sind. Dort braucht man Betroffenheit. Die erzeugen Fernsehbeiträge im Jammerton wie jener, in dem eine alleinerziehende Mutter vorwurfsvoll auf die teuren Computerspiele verweist, die Sohnemann brauche. Der sitzt derweil vor seinem Flachbildschirm und sieht die Sache nicht so eng: zur Not helfe auch schon mal die Verwandtschaft.
Kann es sein, daß wir die falsche Optik haben? Nicht alles, was schwierig ist oder schwerfällt, ist gleich menschenunwürdig. Nicht das Studieren von Sonderangeboten vor dem Einkaufen, nicht das Drosseln der teuren Heizung, wenn man einen Pullover anziehen kann. Und ist die zunehmende Inanspruchnahme von Einrichtungen, in denen man günstig essen oder einkaufen kann, wirklich ein Zeichen wachsender Armut – oder ein Zeichen von bürgerlicher Hilfsbereitschaft? Ein menschenwürdiges Leben ist nicht allein von der Höhe staatlicher Regelsätze abhängig. Und ebenso gewiß bricht in diesem Land nicht die soziale Kälte aus, wenn nötige Zuwendungen einmal nicht sauber vom Staat aufs Konto überwiesen werden.
Doch diese Macht des Staates hat mächtige Verteidiger – aus Selbstinteresse. Namentlich die Parteien und Politiker, die über sie verfügen. Ebenso die Bürokratie, die mit der Fülle ihrer Verwaltungsaufgaben wächst. Die Entlastung, die der Einzelne erfährt, wenn er im Notfall nicht mehr vom Wohlwollen in Familie und Nachbarschaft abhängt, hat ihre Kehrseite in der enormen Macht, die dem Staat zufällt. Der reist unter der Flagge „soziale Gerechtigkeit“, hat sich damit unangreifbar und den freien Bürger längst zum Steuerknecht gemacht.
Hinter dem pathetischen Verlangen nach sozialer Gerechtigkeit verbirgt sich alte deutsche Staatsgläubigkeit, die der Gesellschaft freier Bürger nichts zutraut. Der aber verspürt wachsende Lust, der Sozialkrake ihre Macht zu nehmen. Steuerflucht, denkt sich manch einer, sollte kein Privileg für Reiche sein. Sie ist, schrieb jüngst der Chefredakteur der Welt, „praktische Kritik am Staat“.
Wir sehen interessanten Zeiten entgegen.
Die Meinung, NDR-Info, 14. 2., 9.05

Montag, 8. Februar 2010

Hartz IV

"Vielen Hilfebedürftigen werden die Leistungen immer als zu niedrig erscheinen, während diejenigen, die das Fürsorgesystem mit ihren Steuern finanzieren und sich mit ihrem Einkommen auch nur sehr begrenzt ihre Bedürfnisse erfüllen können, die Leistungen vielleicht als eher zu hoch ansehen." Detlef Scheele, Staatssekretär Arbeitsministerium.
Vielleicht sollte man diese schlichte Beschreibung eines Dilemmas allen Debatten über Hartz IV vorausschicken?

Wir Untertanen.

  Reden wir mal nicht über das Versagen der Bundes- und Landesregierungen, einzelner Minister, der Frau Kanzler. Dazu ist im Grunde alles ge...